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Seilsysteme

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Seilsysteme auf Flachdächern für die Absturzsicherung bei Wartungsarbeiten

Nützliches / Arbeitssicherheit

Jedes Jahr stürzen in der Schweiz bei Dacharbeiten etwa 220 Personen ab. Die Folgen der Absturzunfälle sind meist viel schwerer als bei anderen Arbeitsunfällen. Von den 220 Verunfallten sterben drei Menschen, 15 erleiden bleibende Schäden.

Für Dacharbeiten ist eine Absturzsicherung Vorschrift. Dabei hat der Kollektivschutz grundsätzlich Vorrang vor individuellen Schutzmassnahmen. Für den Individualschutz müssen Dächer mit geeigneten Anschlageinrichtungen ausgerüstet werden.

Anschlagevorrichtungen auf Dächer sind Systeme zum Befestigen der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Neu müssen auch bei Arbeiten ab einer Absturzsicherung von 2 Meter Massnahmen gegen Absturz getroffen werden. Nur für Arbeiten von geringem Umfang (bis 2 Personenarbeitstage) sieht die Bauarbeitenverordnung auf dem Dach Ausnahmen vor.

Auch für die Montage und Demontage von Fassadengerüsten wurde die Freifeldregel ab dem 01.01.2022 aufgehoben. Auch die Mitarbeitenden von Gerüstbauunternehmungen müssen sich ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Meter gegen Absturz sichern. Zum Beispiel mit einer technischen Einrichtung wie dem vorlaufenden Seitenschutz oder mit einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (Seilsicherung).

Voraussetzungen um Flachdächer ohne Schutzgeländer zu betreten:

  • Besuch und erfolgreicher Abschluss eines PSAgA Grundkurses bei einem SUVA anerkannten Schulungsbetrieb.
  • Tragen von persönlicher Schutzausrüstung inkl. Mitführen von PSA-Rettungsset zum Anheben und Absenken einer verletzten Person.